Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat ein Plakat entwickelt, welches Eltern und Sorgeberechtigten die Entscheidung vereinfachen soll, ob ein Kind noch krank oder gesund ist und eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.
Das zentrale Thema der diesjährigen QiD-Fachtagung war der Kinderschutz. Bereits zum 7. Mal lud das Kreisjugendamt Neuwied gemeinsam mit dem „Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit“ (IBEB) der Hochschule Koblenz zu dieser Veranstaltung. Neben Erzieher*innen und Leiter*innen der Kitas aus dem Kreis Neuwied nahmen auch Mitglieder unseres KEA NR teil. In praxisorientierten Vorträgen wurden unter anderem Statistiken zur Kindswohlgefährdung vorgestellt sowie Möglichkeiten aufgezeigt, wie Erzieher*innen in Kitas im Verdachtsfall reagieren und wo sie Unterstützung finden können. In moderierten Workshops wurden anschließend echte Fallbeispiele von Kindswohlgefährdung bearbeitet.
Die QiD-Fachtagung ist Bestandteil des Programms „Qualitätsentwicklung im Diskurs“ (QiD). Das Programm wurde durch das IBEB initiiert und die meisten Kitas im Kreis haben mittlerweile die Möglichkeit genutzt, sich dort zertifizieren zu lassen. Ein wichtiger Bestandteil für die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Kitas, für die sich Kita-Leitungen ebenso wie das Mitarbeiterteam des Neuwieder Kreisjugendamtes gemeinsam mit dem IBEB einsetzen.
„Deshalb war es für uns selbstverständlich, dass Vertreter des KEA ebenfalls an der Fachtagung teilnehmen,“ betont Christoph Zimmer, 1. Vorsitzender unseres KEA NR. „Zum einen, weil wir alle natürlich selbst Eltern sind und so auch unsere Elternperspektive mit einbringen können. Zum anderen, weil Netzwerken ein wichtiger Bestanteil unserer Arbeit als Kreiselternausschuss ist.“ Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ermöglicht es, mit vielen unterschiedlichen Akteuren aus dem Kita-Umfeld in Kontakt zu kommen, sich auszutauschen und auch aktuelle Fragen und Probleme aufzugreifen. „Das Kindswohl steht auch bei unserer Arbeit an erster Stelle. Das machen wir mit unserem Motto `Wir machen uns für die Kleinen stark´ ja ganz deutlich,“ fügt Christoph Zimmer hinzu. „Die Veranstaltung hat aber noch einmal vor Augen geführt, wie häufig das Kindswohl doch in Gefahr ist. Und dass es eine gute Zusammenarbeit verschiedener Akteure braucht, um unsere Kinder zu schützen. Ein wichtiges Fazit aus der Veranstaltung, das wir in unserer Arbeit als Kreiselternausschuss künftig auch noch mehr im Blick behalten wollen.“
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten sich Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen zunächst mit ihrer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ absprechen. Name und Kontaktdaten der zuständigen „InsoFa“ für die Einrichtung können beim Kreisjugendamt erfragt werden.
Personen außerhalb von Einrichtungen sollten sich beim Kreisjugendamt Neuwied melden (Kontaktdaten siehe unten). Dort werden sie zu einer sogenannten Allgemeinen Annahmestelle des Kreisjugendamts weitergeleitet. Die Situation wird hier von erfahrenen Mitarbeiter*innen eingeschätzt und eventuell nötige weitere Schritte eingeleitet.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes kann man sich bei akuten Fällen von Kindswohlgefährdung bei seiner zuständigen Polizeidienststelle melden.
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