INFORMATIONSBROSCHÜRE ZUM NEUEN KITA-BEIRAT

Kiita-Zukunftsgesetz

Am 1. Juli tritt das neue Kita-Gesetz vollständig in Kraft. Damit gibt wird es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.

Wir wünschen allen zukünftigen Kita-Beiräten, die im Herbst ihre Arbeit aufnehmen werden, viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

NEUER ELTERNBRIEF ZUM REGELBETRIEB

Corona

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Detlef Placzek haben heute einen neuen Elternbrief veröffentlicht (hier als Link zum Download).

Darin informieren sie, wie ab kommenden Montag (21.6.) in allen Kitas in RLP die Betreuungsbedingungen wieder gelockert werden und welche coronabedingten Maßnahmen bestand haben.

Wir sind Stück für Stück auf einem guten Weg zu einem guten Alltag für Kinder, Eltern und Fachkräfte.

INFORMATIONSMATERIAL ZUR UMSETZUNG DES NEUEN KITA-GESETZES

Kiita-Zukunftsgesetz

Auch das vollständige Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 1. Juli 2021 beschäftigt die Kita-Akteure intensiv.

„Um diesen (Veränderungsprozess) gemeinsam gut zu meistern, ist es wichtig, dass die gesamte Kita-Landschaft bestmöglich über das Gesetz informiert ist.“ (RdSchr.-LJA Nr. 51/2021)

Die Kitas werden daher in der Woche vom 14. bis 18. Juni 2021 ein Informationspaket erhalten, welches Material für Träger, Fachkräfte und Elternausschuss enthält. Dieses Material kann u.a. dabei helfen vor Ort weitere Transparenz zu schaffen. Es unterstützt die Elternvertretungen auch bei ihrer Aufgabe als Multiplikator.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 51/2021 (hier als Link zum Download) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert.

Gerne berät der KEA DÜW sowie der Landeselternausschuss, falls bei der Lektüre der Broschüre (hier als Link zum Download) Fragen aufkommen.

RÜCKKEHR IN DEN REGELBETRIEB

Corona

Der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens hat auch Auswirkungen auf den Kita-Alltag. Die Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kitas wird angegangen.

So wird zum 21.06.2021 die Vorgabe zur Reduzierung der Durchmischung in Kitas aufgehoben. Einschränkungen im Betreuungsumfang – die sich daraus ergeben hatten – sind nun nicht mehr zulässig.

Der Übergang zum Regelbetrieb umfasst viele Aspekte, darunter auch soziale und pädagogische. Er sollte vor Ort gemeinsam von Träger, Kita-Team und Elternvertretungen entwickelt und gestaltet werden. Ggf. sind dafür zusätzliche Teamsitzungen erforderlich.

„In jedem Fall ist die Elternvertretung einzubeziehen, wenn hierfür Betreuungszeiten geschmälert werden, denn dies geht nur im Miteinander von Träger, Leitung und Eltern.“ (RdSchr.-LJA Nr. 52/2021)

Auch auf die Möglichkeit der Unterstützung dieses Prozesses durch die Kreis- bzw. Stadtjugendämter und das Landesjugendamt wird an dieser Stelle hingewiesen.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 52/2021 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert. (hier geht es zum Download)

NEUES ELTERNSCHREIBEN DES LANDESAMT FÜR SOZIALES, SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG

Corona

Liebe Eltern und Elternvertreter,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
Bildungsministerin Dr. Hubig hat am 07. April 2021 in einer Pressekonferenz nach Vorberatung mit den Kita-Spitzenverbänden (einschließlich des Landeselternausschusseses) bekräftigt, dass die Kitas in RLP weiterhin offen bleiben sollen. Eine Kita-Schließung sei in der aktuellen Lage unverantwortlich, da dadurch sowohl den Kindern als auch den Familien größere Schäden entstehen würden.
 
Hierzu gibt es nun ein neues Schreiben an die Eltern, das hier abgerufen werden kann:
 
https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/2021-04-08_RS_40-2021_Verstaerkte_Massnahmen_fuer_sicheren_Kita-Betrieb_-_Eltern.pdf

 Der medizinische Sachverständige Prof. Dr. Fred Zepp, Direktor der Universitätskinderklinik Mainz bekräftigt diese Entscheidung. Studien zeigten bereits größere Schäden, die Kita-Schließungen verursachen – auch im Bereich von z.B. psychischen Erkrankungen. Es sei daher wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Kindesgesundheit vorzunehmen. Insbesondere seien die derzeit höheren Infektionszahlen bei Kita-Kindern mit einem um ca. 300{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} höheren Testaufkommen in dieser Altersgruppe erklärbar.

Gleichzeitig steht die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle, so dass die Hygienemaßnahmen in den Kitas jetzt verschärft werden sollen.

Dies wird auch in der nächsten Fassung der Corona-Landesbekämpfungsverordnung (CoBeLVO) enthalten sein:

  1. Es wird jetzt eine durchgängige Maskenpflicht für alle Erwachsenen in der Kita angeordnet, auch in der pädagogischen Arbeit. Ausnahmsweise darf die Maske abgenommen werden, wenn das in einer besonderen Situation pädagogisch erforderlich ist, z.B. in der Sprachförderung.
  2. Das Testangebot für die Fachkräfte wird ausgeweitet.
  3. Testangebote für Kinder sollen ausgeweitet werden. In der Landeshauptstadt Mainz wird ein Modellprojekt gestartet, allen Kita-Kindern pro Woche das Angebot für Tests innerhalb der Kita machen zu können.
  4. Durch organisatorische Maßnahmen muss die Durchmischung in den Kitas verringert werden. Das bedeutet nicht zwingend „feste Gruppen“ aber personelle Kontinuität, so dass die Kontaktanzahl deutlich reduziert wird. Das kann im Einzelfall auch zu einer Einschränkung des Betreuungsangebotes führen, das im Einvernehmen mit dem Elternausschuss vereinbart werden kann.
  5. Um die Einschränkung des Betreuungsangebotes so klein wie möglich zu halten, erwartet Ministerin Dr. Hubig, dass alle Träger falls erforderlich auch Zusatzpersonal einstellen (Corona-Unterstützungskräfte) und die Jugendämter dies mitfinanzieren. Das Land wird seinen Landesanteil für dieses Personal in vollem Umfang ohne Beschränkung zahlen, wenn Träger und Jugendamt vor Ort sich darauf verständigt haben.

 Für die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort aus Träger, Fachkräften und Elternausschüssen besteht spätestens jetzt die Notwendigkeit, sich zeitnah zu Verhandlungen zu treffen, um abgestimmte Maßnahmen für die Kita auszuhandeln.
 
Für Rückfragen stehen wir – wie immer – gerne zur Verfügung! 
 
Viele Grüße,
 Euer Kreiselternausschuss DÜW

KITAS IN RLP BLEIBEN OFFEN – HYGIENEMASSNAHMEN VERSCHÄRFT

Corona

Bildungsministerin Dr. Hubig hat heute in einer Pressekonferenz nach Vorberatung mit den Kita-Spitzenverbänden (einschließlich des Landeselternausschusses) bekräftigt, dass die Kitas in RLP weiterhin offen bleiben sollen. Eine Kita-Schließung sei in der aktuellen Lage absolut unverantwortlich, da dadurch sowohl den Kindern als auch den Familien große Schäden entstehen würden.

Dies hat auch der medizinische Sachverständige Prof. Dr. Fred Zepp, Direktor der Universitätskinderklinik Mainz, bekräftigt. Studien zeigten bereits große Schäden, die Kita-Schließungen verursachen – auch im Bereich von z.B. psychischen Erkrankungen. Es sei daher wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Kindesgesundheit vorzunehmen. Insbesondere seien die derzeit höheren Infektionszahlen bei Kita-Kindern mit einem um ca. 300{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} höheren Testaufkommen in dieser Altersgruppe erklärbar.

Gleichzeitig steht die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle, so dass die Hygienemaßnahmen in den Kitas jetzt verschärft werden sollen. Dies wird auch in der nächsten Fassung der Corona-Landesbekämpfungsverordnung (CoBeLVO) enthalten sein:

  1. Es wird jetzt eine durchgängige Maskenpflicht für alle Erwachsenen in der Kita angeordnet, auch in der pädagogischen Arbeit. Ausnahmsweise darf die Maske abgenommen werden, wenn das in einer besonderen Situation pädagogisch erforderlich ist, z.B. in der Sprachförderung.
  2. Das Testangebot für die Fachkräfte wird ausgeweitet.
  3. Testangebote für Kinder sollen ausgeweitet werden. In der Landeshauptstadt Mainz wird ein Modellprojekt gestartet, allen Kita-Kindern pro Woche das Angebot für Tests innerhalb der Kita machen zu können.
  4. Durch organisatorische Maßnahmen muss die Durchmischung in den Kitas verringert werden. Das bedeutet nicht zwingend „feste Gruppen“ aber personelle Kontinuität, so dass die Kontaktanzahl deutlich reduziert wird. Das kann im Einzelfall auch zu einer Einschränkung des Betreuungsangebotes führen, das im Einvernehmen mit dem Elternausschuss vereinbart werden kann.
  5. Um die Einschränkung des Betreuungsangebotes so klein wie möglich zu halten, erwartet Ministerin Dr. Hubig, dass alle Träger falls erforderlich auch Zusatzpersonal einstellen (Corona-Unterstützungskräfte) und die Jugendämter dies mitfinanzieren. Das Land wird seinen Landesanteil für dieses Personal in vollem Umfang ohne Beschränkung zahlen, wenn Träger und Jugendamt vor Ort sich darauf verständigt haben.

Aus Sicht des Landeselternausschusses sind das genau die richtigen Maßnahmen, um das Spannungsverhältnis zwischen Bildungsanspruch der Kinder, Betreuungsbedarf der Familien und Gesundheitsschutz in den Kitas in der jetzigen schwierigen Lage gewährleisten zu können.

Für die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort aus Träger, Fachkräften und Elternausschüssen besteht spätestens jetzt die Notwendigkeit, sich zeitnah zu Verhandlungen zu treffen, um abgestimmte Maßnahmen für die Kita auszuhandeln. Für diese Verhandlungen hat der LEA RLP seine Informationen erstellt, die HIER (als Link) zum Download bereit stehen.

Das Bildungsministerium hat zu dem Thema auch eine Pressemitteilung herausgegeben, die HIER (als Link) zum Download verfügbar ist.

Die neuen Regelungen hat das Landesjugendamt in einem Rundschreiben an die Kita-Träger (hier als Link zum Download) und einem Infobrief an die Eltern (hier als Link zum Download) erläutert.

NEUE AMTLICHE INFORMATIONEN ZU NEUEN KITAGESETZ ALS VIDEO

Kiita-Zukunftsgesetz

Bei der Umsetzung des neuen Kitagesetzes, das am 1. Juli 2021 vollständig in Kraft tritt, gibt es immer wieder Missverständnisse und falsche Auslegungen in der Praxis. Deswegen haben die zuständigen Referentinnen aus dem Bildungsministerium, Julia Burkhard und Xenia Roth, in einer offenen Sprechstunde Fragen aus der Fachpraxis beantwortet.

Die Erläuterungen sind in Informationsvideos dokumentiert, die ab sofort auf dem Kita-Server abrufbar sind:https://kita.rlp.de/de/themen/kita-gesetz/erlaeuternde-kurzvideos-zum-kitag/

Themen sind:

  • Das Sozialrechtliche Dreieck
  • Die Bedarfsplanung
  • Das Sozialraumbudget
  • Inklusion
  • Personalbemessung und Personalberechnung
  • Die Personalisierung der Kinder im Altern von zwei Jahren
  • Leitungsdeputate
  • Mittagszeit als Teil des Rechtsanspruches
  • Der Kita-Beirat
  • Fachkräftevereinbarung, Fortbildung und Fachberatung
  • Evaluation
  • Die Betriebserlaubnis (BE) einer Kita

Mit diesen Videos können sich jetzt auch wir Elternvertreterinnen und Elternvertreter noch besser fit machen für die Diskussionen bei der Umsetzung in die Praxis.